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    Glossar

    Viertagewoche

    Die Viertagewoche ist ein Arbeitszeitmodell, das sich derzeit viele Beschäftigte wünschen. Im Rahmen des Erprobungsfeldes „Viertagewoche im Umverteilungsmodell“ können vereinbarte Arbeitsstunden auf vier anstatt der bisher üblichen fünf Tage verteilt werden. Was ist dabei zu beachten und welche Vor- und Nachteile ergeben sich daraus?

    Die Viertagewoche ist fester Bestandteil öffentlicher Debatten rund um moderne Arbeitsstrukturen und Fachkräfteengpässe. Was unter der Viertagewoche verstanden wird, unterscheidet sich indes, denn es gibt verschiedene Umsetzungsmodelle. Im Rahmen des Erprobungsfeldes zur Viertagewoche wird ein Umverteilungsmodell vorgeschlagen. Tariflich oder einzelarbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitsstunden werden dabei auf vier anstatt der derzeit üblichen fünf Tage verteilt – von Montag bis Freitag bei Vollzeitbeschäftigten. Das bedeutet: Die tägliche Arbeitszeit in diesen vier Tagen verlängert sich entsprechend auf 9,75 Stunden bei einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden (TVöD) bzw. entsprechend den Vorgaben zur wöchentlichen Arbeitszeit für die Bundesländer im TV-L.

    Welche Grenzen sind bisher bekannt?

    Arbeitsrechtliche Grenzen

    Die Viertagewoche ist im Arbeitsrecht nicht gesondert geregelt, kann aber z.B. durch einen Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung vereinbart werden. Die gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeit, Pausen und Urlaub müssen aber auch hier eingehalten werden.

    Die Arbeitszeit pro Tag kann nach § 3 ArbZG auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Als Ausgleichstage kommen alle Werktage in Betracht, unabhängig davon, ob an diesen Tagen regelmäßig gearbeitet wird. Damit verstößt eine Umstellung auf eine Viertagewoche nicht gegen das Arbeitszeitgesetz, wenn pro Tag maximal zehn Stunden gearbeitet wird.

    Für schwangere oder stillende Frauen und auch für Jugendliche gelten jedoch unverändert Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit nach dem Mutterschutzgesetz und dem Jugendarbeitszeitgesetz.

    Technische Grenzen

    Nicht bekannt

    Prozessuale Grenzen
    • Erreichbarkeit gegenüber in- und externen Stakeholdern sicherstellen
    • Abbildung im Recruiting
    • Planbarkeit von Präsenzzeiten
    • Feste Tage (z. B. Montag bis Donnerstag) gegenüber einer Vereinbarung mit rollierenden Tagen
    • Umsetzbarkeit in Servicebereichen und in der Verwaltung
    Führungs- und teambezogene Grenzen
    • Vertretungsregelungen gestalten
    • Vertretungsfähigkeit bei Spezialwissen gewährleisten
    • Gestaltung von Übergaben im Team organisieren
    • Ressourcen und Arbeit müssen voraussichtlich langfristiger und genauer geplant und gesteuert werden.
    • Wie hoch ist die tatsächliche Belastung und sind individuelle Unterschiede feststellbar?
    Kulturelle Grenzen
    • Unterschiedliche Entlohnung gegenüber Teilzeitkräften
    • Interesse an Zeitreduktion bei vollem Lohnausgleich
    • Anreizgestaltung für unattraktive Verfügbarkeiten
    • Ängste vor Verlust an Informalität, Bindung, Hilfsbereitschaft und Organisationsflexibilität
    • Sorge um einen elitär wirkenden Eindruck der Wissenschaft im Vergleich zur Gesamtgesellschaft
    Steuerrechtliche Grenzen

    Nicht bekannt

    Sozialversicherungsrechtliche Grenzen

    Nicht bekannt

    Tarifvertragliche Grenzen

    Nicht bekannt

    Gesundheitliche Grenzen

    Es gibt Hinweise, dass bereits nach Zwölf-Stunden-Schichten die mögliche Erholung von zwölf Stunden nicht ausreicht, sodass die Ermüdung in den nächsten Tag mitgenommen wird. Gesundheitliche Belastungsgrenzen sollten daher genau beobachtet und evaluiert werden.

    Sonstige Hürden/Grenzen

    Nicht bekannt

    Zu welchen anderen Erprobungsfeldern besteht ein enger Bezug?

    Aufgrund des starken inneren Zusammenhangs mit den übrigen Arbeitszeitthemen spricht vieles dafür, die Viertagewoche zusammen mit den Erprobungsfeldern „Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit“ und „Flexibilisierung der Ruhezeit“ zu testen:

    1. Erprobungsfeld: Flexibilisierung Ruhezeit und Ruhepausen 31.10.2024
    2. Erprobungsfeld: Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit 31.10.2024

    Was müssen Forschungseinrichtungen noch berücksichtigen?

    Um gesundheitlichen Schaden von Beschäftigten mit einer Viertagewoche abzuwenden, sollten die gesundheitlichen Auswirkungen durch die erhöhte Arbeitszeit pro Tag (bis maximal zehn Stunden) gemessen und evaluiert werden – auch wenn die Entscheidung individuell und souverän getroffen wurde. Außerdem sollte untersucht werden, ob es positive oder negative Effekte auf die Produktivität der Betroffenen gibt und inwiefern diese dauerhaft sind. Eine interessante Frage ist, wie die Umstellung die sozialen Beziehungen, die Wettbewerbsfähigkeit, die kollaborative Kreativität und Teamarbeit beeinflusst – immerhin ist der soziale Austausch innerhalb einer Forschungseinrichtung entscheidend für kreative Arbeitsprozesse und das Vertrauen untereinander. Ferner ist im Rahmen des Experimentierraums von Erkenntnisinteresse, ob die Arbeitszeitumstellung funktionsfähig organisiert wird. Das betrifft unter anderem Kundenschnittstellen, Servicezeiten und Zeiten der Erreichbarkeit. Weitere Leitfragen sind: Kann die Viertagewoche mit etablierten Teilzeitmodellen vereinbart werden? Vor dem Hintergrund demografischer Entwicklungen und damit einhergehenden Fachkräfteengpässen ist zu evaluieren, ob es dadurch leichter wird, Teilzeitkräfte in Vollzeitbeschäftigung zu bekommen.

    Die Erprobung der Viertagewoche bietet Chancen und Herausforderung, die sorgsam abgewogen sein sollten. So kann sich das Modell positiv auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auswirken. Andererseits fehlt an Tagen mit mehr Arbeitsstunden die Zeit für die Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen. Im Bereich der Fachkräftesicherung erweitert die Viertagewoche potenziell die Leistungen, die außeruniversitäre Forschungseinrichtungen anbieten können. Gleichwohl muss auch die Funktionsfähigkeit interner Abläufe sichergestellt und der Kontakt zu externen Partnern gewährleistet werden.

    Weiterführende Informationen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter dem Thema „Arbeitsgestaltung“: www.baua.de